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BVerwG, 18.12.1958 - I B 136.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Württemberg-Baden, 24.06.1958 - 3 K 145/57
- BVerwG, 18.12.1958 - I B 136.58
- BVerwG, 05.05.1959 - I B 136.58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1957 - I C 22.57
Allgemeine Bedeutung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG - Zulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - I B 136.58
Dieses Urteil ist durch das Urteil des Senatsvom 29. August 1957 - BVerwG I C 22.57 - aufgehoben worden; die Sache ist zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.Daß sie nicht gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt, hat der Senat bereits in seinem früheren, in diesem Verfahren ergangenenUrteil vom 29. August 1957 - BVerwG I C 22.57 - ausgeführt.
- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - I B 136.58
Denn wie der Senat wiederholt entschieden hat, können Inhaltsbestimmungen des Eigentums nicht beliebig vorgenommen werden, sie müssen vielmehr zur Abgrenzung des Eigentums gegen gleichgeordnete oder übergeordnete Interessen erfolgen und durch sie gerechtfertigt sein (Urteil vom 28. Juni 1955 [BVerwGE 2, 172]).